KWK-Gesetz soll in den nächsten Wochen novelliert werden

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Im „Gesetz zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung und zur Änderung weiterer Gesetze“ (Kohleausstiegsgesetz) sind in dem Artikel „Änderungen des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes“ viele maßgebliche Anpassungen und Erweiterungen des KWK-Gesetzes enthalten. Hervorzuheben sind vor allem folgende Änderungen:

  • Verlängerung der Geltungsdauer des KWK-Gesetzes
  • Einschränkung der jährlichen Förderung
  • Beschränkung der Zuschlagsgewährung bei Entfall der EEG-Umlage
  • Neue Boni – aber nur für KWK-Anlagen über 1 MW
  • Neuregelung Kumulierungsverbot
  • Neuregelung der Regelung bei negativen Stundenkontrakten
  • Neuregelung bei Förderung von Wärme- und Kältenetzen
Der bereits im November 2019 vorliegende Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) wurde Mitte Januar im Kabinett beschlossen und wird im Februar 2020 erstmals im Deutschen Bundestag diskutiert. Mit einem Inkrafttreten wird im April 2020 gerechnet....