Anders als beim Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sieht das Gesetz zur Neureglung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes eine Behörde vor, die insbesondere für die Zulassung der geförderten KWK-Anlagen, der Netze und Speicher zuständig ist.
Die zuständige Behörde ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit Sitz in Eschborn bei Frankfurt am Main. Jeweils nach Aufnahme des Dauerbetriebs ist eine Anmeldung beim BAFA notwendig. Ggf. werden hierfür auch weiterführende Nachweise wie ein Hocheffizienznachweis und ein Sachverständigengutachten gefordert.
Insbesondere in Abhängigkeit von der installierten KWK-Anlagenleistung werden unterschiedliche Anforderung im KWK-Gesetz an die Mitteilungspflichten sowie die Messung gestellt.